Wir bieten folgendes Spektrum an Steuerberatungsleistungen an.
Bitte wählen Sie das Arbeitsgebiet aus:
Unser Leistungsspektrum umfasst die Erstellung von:
Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt nach den Regeln der Kreditvergabe je nach Auftragsverhältnis unter Beachtung der Grundsätze des "IDW S 7: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen":
Die Jahresabschlusserstellung erfolgt je nach Auftrag mit bzw. ohne einen umfassenden Erstellungsbericht.
Aus den Jahresabschlussarbeiten ergeben sich oft viele Beratungsimpulse, die wir in Abschlussgesprächen unseren Mandanten vermitteln.
Wir übernehmen gewissenhaft und höchstprofessionell Ihre steuerlichen Pflichten - mehr als nur "Compliance".
Gerade bei der Anfertigung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen kommt es auf einen guten und aktuellen Ausbildungsstand und das persönliche Engagement des Bearbeiters an.
Unsere Maxime:
"Jede Steuererklärung für Mandanten ist mit der gleichen Sorgfalt und Genauigkeit wie die eigene Steuererklärung anzufertigen"
In allen Steuerarten erstellen wir die erforderlichen Steuererklärungen z.B.:
Bei Liquiditätsproblemen oder in Sanierungsfällen beantragen wir auch Steuerstundungen bzw. Steuererlaß für unsere Mandanten. Umfassende Beratungsangebote zu allen Einzelfragen aus den jeweiligen Steuerrechtsgebieten runden unser Leistungsbild ab.
Die Verlagerung der Finanzbuchführung aus dem kleinen und mittelständischen Betrieb heraus in die fachkundigen Hände des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers hat für den Betrieb viele Vorteile:
Wir freuen uns, diese Aufgabe jeweils individuell für unsere Mandanten zu lösen und entwickeln im Dialog mit Ihnen ein Rechnungswesen, das den jeweiligen Wünschen gerecht wird und zwar von der einfachen, kostengünstigen Belegbuchhaltung bis zum hochentwickelten Rechnungswesen.
Heute schon die Zukunft erleben? Wir bieten digitale Buchführung mit "Unternehmen online".
Besonders hervorheben möchten wir die Möglichkeiten der digitalen Buchführung. Wir bieten unseren Mandanten schon heute die Möglichkeiten der digitalen papierlosen Buchhaltung an.
Informationsseite zur digitalen Belegbuchhaltung mit DATEV Unternehmen online.
Wir bieten Ihnen vollumfängliche Unterstützung - sowohl bei der technischen Einrichtung, als auch bei der Umgestaltung Ihrer Prozesse und Abläufe.
Nichts ist in Deutschland so stetig wie die ständigen und teilweise sehr kurzfristigen Rechtsänderungen auf dem Gebiet der Lohnabrechnung. Der dadurch verursachte Zeitaufwand für Weiterbildung und Umsetzung im Betrieb verursacht hohe Kosten.
Schaffen Sie sich Freiräume durch Outsourcing dieser Tätigkeiten!
Wir betreuen Sie kompetent mit unserem gutgeschulten und langjährig erfahrenen Team unserer Lohnabteilung auf allen Gebieten der Lohnabrechnung wie z.B.
Die Lohnabrechnung erfolgt über laufend aktualisierte DATEV-Programme bei uns im Hause.
Kennen Sie schon die Vorteile der (papierlosen) digitalen Lohnbuchhaltung? Hier mehr erfahren!
In den nächsten Jahrzehnten werden große Vermögensmassen auf die nachfolgenden Generationen übergehen. Der Fiskus beteiligt sich an diesen Vermögensübertragungen mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die je nach Steuerklasse, Vermögensart und Vermögenshöhe mit Steuersätzen zwischen 7 % und 50 % eine sehr große Steuerbelatung darstellen kann.
Gerade hier kann eine frühzeitige Planung der Vermögensnachfolge ganz erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen. Kaum eine andere Steuerart lässt solche legalen Steuerspargestaltungen zu wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten; es ist im Einzelfall sinnvoll, schon viele Jahre vor der geplanten Vermögensübergabe die richtige, steuersparende Gestaltung anzugehen.
Wir zeigen unseren Mandanten unterschiedliche Gestaltungsvarianten auf und berechnen die unterschiedliche Steuerhöhe, so dass die im Einzelfall optimale Gestaltung gewählt werden kann.
Die letzte Erbschaftsteuerreform hat die sorgfältige Planung der Vermögensnachfolge wichtiger denn je gemacht. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!
Die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehört bereits seit 1980 zum Tätigkeitsbereich der Kanzlei. Die Steuerberater Dipl.-Kfm. Ulrich Brodbeck, Dipl.-WiWi Marion Brodbeck und Andrea Danner haben auf diesem Gebiet die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" verliehen bekommen. Auch Landwirte mit Sonderkulturen wie z.B. Hopfenanbau gehören zur Mandantschaft.
Für Land- und Forstwirte erbringen wir unter anderem folgende Leistungen:
Wir beraten Mandantenbetriebe aus allen Wirtschaftszweigen. Durch unsere langjährige Beratungstätigkeit haben sich verschiedene Branchen herausgebildet, in denen wir schwerpunktmäßig tätig sind und somit unsere speziellen Erfahrungen einbringen können. Dazu gehören insbesondere die:
Wir vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden ebenso wie im finanzgerichtlichen Verfahren bis zur höchsten Instanz, dem Bundesfinanzhof (BFH). Dennoch sind wir bemüht - auch im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer im finanzgerichtlichen Verfahren - in strittigen Fällen bereits außergerichtlich vertretbare Vergleiche auszuhandeln.
Die Umstrukturierung von Unternehmen, wie z.B. die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz und nach dem Umwandlungsteuergesetz gilt zu Recht als die Königsdisziplin im Bereich der gestaltenden Steuerberatung und Unternehmensberatung. Umso wichtiger ist, dass Sie sich frühzeitig mit Ihren Überlegungen an einen Fachmann wenden. Denn im Bereich von Umstrukturierungen können falsche oder fehlende Beratungen zu gravierenden (Steuer-)Schäden führen.
Wir beraten Sie gerne bei allen Vorhaben und finden für Sie die optimale Lösung, z.B. bei
Haupttatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung. Durch eine rechtzeitige, wirksame Selbstanzeige kann Straffreiheit erlangt werden. Doch damit die Straffreiheit tatsächlich eintritt, müssen eine Reihe von Regeln beachtet werden. Der Steuerpflichtige kann dies ohne steuerlichen Rat kaum bewältigen. Erst im Jahr 2010 hat der BGH seine Rechtsprechung zur strafbefreienden Selbstanzeige verschärft. Seither liegen die Hürden für den Eintritt der Straffreiheit noch höher. Wir stehen Ihnen bei der Durchführung einer strafbefreienden Selbstanzeige zur Seite.
Steuerstrafverfahren gilt es zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Pflichten zu erledigen. Sollte jedoch ein Strafverfahren eröffnet werden, ist es wohl unerlässlich einen Verteidiger mit steuerlichem Fachwissen hinzuzuziehen. Als Steuerberatungsgesellschaft sind wir zur Verteidigung in Steuerstrafangelegenheiten berechtigt. Wir begleiten Sie vollumfänglich bei einem solchen Verfahren.