Steuerberatung

Wir bieten folgendes Spektrum an Steuerberatungsleistungen an.

Bitte wählen Sie das Arbeitsgebiet aus:

Jahresabschlusserstellung

Unser Leistungsspektrum umfasst die Erstellung von:

  • Eröffungsbilanzen bei Neugründungen bzw. Umwandlungen
  • Jahresabschlüsse durch Bilanzierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Konzernabschlüsse
  • Schlussbilanzen bei Betriebsaufgabe, Liquidation oder Betriebsveräußerung

Die Erstellung der Jahresabschlüsse erfolgt nach den Regeln der Kreditvergabe je nach Auftragsverhältnis unter Beachtung der Grundsätze des "IDW S 7: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen":

  • Erstellung ohne Beurteilungen (nicht für Kreditzwecke geeignet)
  • Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen (für Kreditzwecke geeignet)
  • Erstellung mit umfassenden Beurteilungen

Die Jahresabschlusserstellung erfolgt je nach Auftrag mit bzw. ohne einen umfassenden Erstellungsbericht.

Aus den Jahresabschlussarbeiten ergeben sich oft viele Beratungsimpulse, die wir in Abschlussgesprächen unseren Mandanten vermitteln.

Steuererklärungen

Wir übernehmen gewissenhaft und höchstprofessionell Ihre steuerlichen Pflichten - mehr als nur "Compliance".

Gerade bei der Anfertigung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen kommt es auf einen guten und aktuellen Ausbildungsstand und das persönliche Engagement des Bearbeiters an.

Unsere Maxime:
"Jede Steuererklärung für Mandanten ist mit der gleichen Sorgfalt und Genauigkeit wie die eigene Steuererklärung anzufertigen"

In allen Steuerarten erstellen wir die erforderlichen Steuererklärungen z.B.:

  • Ertragsteuern wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge

Bei Liquiditätsproblemen oder in Sanierungsfällen beantragen wir auch Steuerstundungen bzw. Steuererlaß für unsere Mandanten. Umfassende Beratungsangebote zu allen Einzelfragen aus den jeweiligen Steuerrechtsgebieten runden unser Leistungsbild ab.

Finanzbuchhaltung

Die Verlagerung der Finanzbuchführung aus dem kleinen und mittelständischen Betrieb heraus in die fachkundigen Hände des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers hat für den Betrieb viele Vorteile:

  • Unabhängigkeit vom eigenem Personal
  • keine Weiterbildungskosten/kein Fluktuationsrisiko
  • hoher Qualitätsstandard, dadurch Anerkennung der "Betriebswirtschaftlichen Auswertung" (BWA) durch die Banken gem. § 18 KWG
  • zeitnahe Auswertungen, dadurch kurze Reaktionszeit bei Fehlentwicklungen
  • Controlling durch gutes Informationsmaterial entsprechend den Wünschen des Mandanten z.B.

    • Soll-Ist-Vergleich (Plan BWA/Budget)
    • Vorjahresvergleiche
    • Branchenvergleiche
    • Controllingreports

  • Kostenstellenrechnung; Filialabrechnungen
  • Offene-Posten-Buchhaltung und (automatisches) Mahnwesen
  • auf Wunsch Buchung monatlicher Abgrenzungen bis hin zum Monatsabschluss
  • Datenspeicherung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für 10 Jahre

Wir freuen uns, diese Aufgabe jeweils individuell für unsere Mandanten zu lösen und entwickeln im Dialog mit Ihnen ein Rechnungswesen, das den jeweiligen Wünschen gerecht wird und zwar von der einfachen, kostengünstigen Belegbuchhaltung bis zum hochentwickelten Rechnungswesen.

Heute schon die Zukunft erleben? Wir bieten digitale Buchführung mit "Unternehmen online".

Besonders hervorheben möchten wir die Möglichkeiten der digitalen Buchführung. Wir bieten unseren Mandanten schon heute die Möglichkeiten der digitalen papierlosen Buchhaltung an.

Informationsseite zur digitalen Belegbuchhaltung mit DATEV Unternehmen online.

Wir bieten Ihnen vollumfängliche Unterstützung - sowohl bei der technischen Einrichtung, als auch bei der Umgestaltung Ihrer Prozesse und Abläufe.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Nichts ist in Deutschland so stetig wie die ständigen und teilweise sehr kurzfristigen Rechtsänderungen auf dem Gebiet der Lohnabrechnung. Der dadurch verursachte Zeitaufwand für Weiterbildung und Umsetzung im Betrieb verursacht hohe Kosten.

Schaffen Sie sich Freiräume durch Outsourcing dieser Tätigkeiten!

Wir betreuen Sie kompetent mit unserem gutgeschulten und langjährig erfahrenen Team unserer Lohnabteilung auf allen Gebieten der Lohnabrechnung wie z.B.

  • Komplettpaket Lohnabrechnung mit Datenträgeraustausch
  • Baulohnabrechnung
  • Kurzarbeitergeldabrechnung
  • Beitragsnachweis für Berufsgenossenschaft
  • Entgeltmeldungen für Rentenversicherungsträger u.a.
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen durch Finanzamt und Sozialversicherungsträger
  • Vielfach finden diese Prüfungen in unseren Geschäftsräumen im "Prüferzimmer" statt, so dass wir durch engen Kontakt mit den Prüfern Rückfragen schnell bearbeiten und für einen rationellen und kostengünstigen Prüfungsablauf sorgen können.

Die Lohnabrechnung erfolgt über laufend aktualisierte DATEV-Programme bei uns im Hause.

Kennen Sie schon die Vorteile der (papierlosen) digitalen Lohnbuchhaltung? Hier mehr erfahren!

Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung

In den nächsten Jahrzehnten werden große Vermögensmassen auf die nachfolgenden Generationen übergehen. Der Fiskus beteiligt sich an diesen Vermögensübertragungen mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer, die je nach Steuerklasse, Vermögensart und Vermögenshöhe mit Steuersätzen zwischen 7 % und 50 % eine sehr große Steuerbelatung darstellen kann.

Gerade hier kann eine frühzeitige Planung der Vermögensnachfolge ganz erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen. Kaum eine andere Steuerart lässt solche legalen Steuerspargestaltungen zu wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten; es ist im Einzelfall sinnvoll, schon viele Jahre vor der geplanten Vermögensübergabe die richtige, steuersparende Gestaltung anzugehen.

Wir zeigen unseren Mandanten unterschiedliche Gestaltungsvarianten auf und berechnen die unterschiedliche Steuerhöhe, so dass die im Einzelfall optimale Gestaltung gewählt werden kann.

Die letzte Erbschaftsteuerreform hat die sorgfältige Planung der Vermögensnachfolge wichtiger denn je gemacht. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten!

Landwirtschaftliche Buchstelle

Die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gehört bereits seit 1980 zum Tätigkeitsbereich der Kanzlei. Die Steuerberater Dipl.-Kfm. Ulrich Brodbeck, Dipl.-WiWi Marion Brodbeck und Andrea Danner haben auf diesem Gebiet die Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" verliehen bekommen. Auch Landwirte mit Sonderkulturen wie z.B. Hopfenanbau gehören zur Mandantschaft.

Für Land- und Forstwirte erbringen wir unter anderem folgende Leistungen:

  • Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschlusserstellung mit Steuererklärungen (Bilanzierung, Einahmen-Ausgabenrechnung, Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen)
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungen (z.B. Hofübergabe)
Branchenschwerpunkte

Wir beraten Mandantenbetriebe aus allen Wirtschaftszweigen. Durch unsere langjährige Beratungstätigkeit haben sich verschiedene Branchen herausgebildet, in denen wir schwerpunktmäßig tätig sind und somit unsere speziellen Erfahrungen einbringen können. Dazu gehören insbesondere die:

  • Baubranche (Bauträger, Bauunternehmen, Bauhandwerk, Architekten)
  • Gesundheitsbranche (Ärzte, Apotheken, Heilpraktiker, Sanitätshäuser, Physiotherapeuten, Optiker, Logopäden)
  • Dienstleistungsbranche (Rechtsanwälte, Ingenieure, Techniker, Konstrukteure, freie Berufe)
  • Industrie (Metallbearbeitung, Holzverarbeitung, EMS, Entsorgung, Zulieferer)
  • Autohäuser (mit Spezial- und Branchenkontenrahmen)
  • Handwerker (Schreiner, Maler, Schlosser, Zimmerer, Flaschner u.v.m.)
  • Land- und Forstwirtschaft
  • EDV-Branche (IT-Systemdienstleister, Hardware, Software, Systemberatung)
  • Groß- und Einzelhandel u.a.
Rechtsbehelfsverfahren

Wir vertreten unsere Mandanten in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden ebenso wie im finanzgerichtlichen Verfahren bis zur höchsten Instanz, dem Bundesfinanzhof (BFH). Dennoch sind wir bemüht - auch im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer im finanzgerichtlichen Verfahren - in strittigen Fällen bereits außergerichtlich vertretbare Vergleiche auszuhandeln.

Umwandlungen

Die Umstrukturierung von Unternehmen, wie z.B. die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz und nach dem Umwandlungsteuergesetz gilt zu Recht als die Königsdisziplin im Bereich der gestaltenden Steuerberatung und Unternehmensberatung. Umso wichtiger ist, dass Sie sich frühzeitig mit Ihren Überlegungen an einen Fachmann wenden. Denn im Bereich von Umstrukturierungen können falsche oder fehlende Beratungen zu gravierenden (Steuer-)Schäden führen.

Wir beraten Sie gerne bei allen Vorhaben und finden für Sie die optimale Lösung, z.B. bei

  • Verschmelzung,
  • Übernahme,
  • Rechtsformwechsel,
  • Rechtsformwahl,
  • Betriebsübergabe,
  • Auf- und Abspaltung,
  • Einbringung,
  • Existenzgründungsberatung,
  • Neugründung u.v.m.
Selbstanzeige / Steuerstrafrecht

Haupttatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung. Durch eine rechtzeitige, wirksame Selbstanzeige kann Straffreiheit erlangt werden. Doch damit die Straffreiheit tatsächlich eintritt, müssen eine Reihe von Regeln beachtet werden. Der Steuerpflichtige kann dies ohne steuerlichen Rat kaum bewältigen. Erst im Jahr 2010 hat der BGH seine Rechtsprechung zur strafbefreienden Selbstanzeige verschärft. Seither liegen die Hürden für den Eintritt der Straffreiheit noch höher. Wir stehen Ihnen bei der Durchführung einer strafbefreienden Selbstanzeige zur Seite.

Steuerstrafverfahren gilt es zu vermeiden. Wir helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Pflichten zu erledigen. Sollte jedoch ein Strafverfahren eröffnet werden, ist es wohl unerlässlich einen Verteidiger mit steuerlichem Fachwissen hinzuzuziehen. Als Steuerberatungsgesellschaft sind wir zur Verteidigung in Steuerstrafangelegenheiten berechtigt. Wir begleiten Sie vollumfänglich bei einem solchen Verfahren.