Infromationsseite zur Grundsteuerreform

Auf diesen Seiten halten wir unsere Mandanten über die Grundsteuerreform und die Erklärungspflicht der neuen Grundsteuerwerte (1.7.2022-31.10.2022) auf dem Laufenden.

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Die technischen Voraussetzungen sind geschaffen. Wir setzen auf eine moderne Softwarelösung, die die Datev in Zusammenarbeit mit der fino taxtech anbietet. Damit besteht eine einfache Möglichkeit, die Informationen gemeinsam mit unseren Mandanten über eine Online-Plattform zu sammeln.

Das Land Baden-Württemberg versendet seit ca. 23.05.2022 die Informationsschreiben mit den Aktenzeichen für die einzelnen Grundstücke. Diese Schreiben benötigen wir von Ihnen, damit wir die Steuererklärung erstellen können.  

Die Informationsseite des Bundes (betrieben vom Bundesland Thüringen),ist erreichbar unter www.grundsteuerreform.de . Dort können auch die verschiedenen Ländermodelle eingesehen werden.

Was können Sie heute schon tun?

  • Stellen Sie für jedes Grundstück, jede Immobilie/Eigentumswohnung die Daten zusammen:

    • Lage der Immobilie (Bundesland, Adresse, Flurstücks-Nr.)
    • Art der Immobilie (Landwirtschaft, Grundstück, EFH/ZFH/MFH, Teileigentum, Bürogebäude, Wohn- und Geschäftshaus, sonstiges)
    • Grundstücksgröße in m²
    • Wohnfläche in m², bei Büros: Brutto-Grundfläche
    • Bodenrichtwert (Achtung, es sind die Bodenrichtwerte zum 1.1.2022 relevant, welche im ersten Halbjahr 2022 erst noch veröffentlicht werden von den Gutachterausschüssen)
    • Miteigentumsanteil bei WEGs
    • Bei Bruchteilseigentum: Bruchteil an Grundstücksgemeinschaft

  • Fordern Sie einen aktuellen Grundbuchauszug vom Grundbuchamt an, sofern Sie keinen in Ihren Akten haben. 
  • Besuchen Sie regelmäßig diese Seite, um auf dem laufenden zu bleiben.

Zeitlicher Ablauf der Grundsteuerreform:

  • 01.01.2022: Hauptfeststellungszeitpunkt Grundsteuerwerte (früher "Einheitswert" genannt)
  • 01.01.2022-30.06.2022: Veröffentlichung neuer Bodenrichtwerte durch Gutachterausschüsse
  • 01.07.2022-31.10.2022: Zeitraum der Abgabe der Erklärungen zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte beim Finanzamt - Im Anschluss: Feststellung der Grundsteuerwerte durch das Finanzamt mittels Steuerbescheid und Weiterleitung an Städte und Gemeinden
  • 01.01.2024-31.12.2024: Festsetzung der Grundsteuer durch Städte und Gemeinden (mit neuen Hebesätzen)
  • Ab 1.1.2025: Zahlung der neu berechneten Grundsteuer auf Basis der Grundsteuerbescheide der Städte und Gemeinden