Im monatlichen Prozess der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung können verschiedene Bereiche „digitalisiert“ und in DATEV Unternehmen online verlagert werden. Die ideale Nutzung ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich und hängt stark von der Branche und der Mitarbeiteranzahl des Unternehmens ab. Daher ist eine ausführliche Erörterung und Beratung vor der Umstellung der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung unerlässlich.
Folgende Bereiche können mit DATEV Unternehmen online im Rahmen der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung digitalisiert werden:
Mit der Lohnvorerfassung online erfassen Sie die Lohndaten (Stamm- und Bewegungsdaten) strukturiert im Unternehmen. Eine Plausibilitätskontrolle hilft dabei, Eingabefehler zu vermeiden. Die erfassten Daten können Sie über die DATEV-Cloud in Ihr DATEV-Lohnprogramm übernehmen.
Dokumente wie Arbeitsverträge oder Immatrikulationsbescheinigungen übermitteln Sie mit Hilfe der Digitalen Personalakte in Belege online an die Kanzlei.
So erhält die Kanzlei alle für die Lohnabrechnung relevanten Daten und Dokumente. Darüber hinaus kann die Kanzlei die Dokumente Ihrem Mitarbeiter bzw. Ihnen als Mandat zuordnen und die Daten in die Lohnprogramme übernehmen.
Nach der Lohnabrechnung stellt Ihnen die Kanzlei alle wichtigen Auswertungen wie das Lohnjournal oder die Personalkostenübersicht über Unternehmen online zur Verfügung. Darüber können Sie jederzeit und von überall darauf zugreifen.
Die Kanzlei stellt die Lohnzahlungen nach der Abrechnung über Bank online bzw. Zahlungsverkehr online auf digitalem Weg bereit und Sie können diese freigeben.
Sind gehaltsbezogene Maßnahmen in Planung, kann die Kanzlei diese vorab mit LOVOR berechnen und Sie beraten.