Umsatzsteuerliche Behandlung des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge

Der Vertrieb von Elektrofahrzeugen und Plug-In-Hybriden wird aktuell durch einen Zuschuss gefördert, den Umweltbonus von Bund und Industrie. Dies könnte eigentlich ganz einfach sein, wenn da nicht die Umsatzsteuer wäre.

Aber der Reihe nach: Der Bund und die Industrie gewähren derzeit jeweils hälftig einen Bonus als Kaufprämie für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeugs. Bei rein elektrischen Fahrzeugen beträgt der Bonus insgesamt 4.000 EUR (vom Bund kommen 2.000 EUR, von der Industrie 2.000 EUR) und bei begünstigten Plug-In-Hybriden beträgt der Bonus 3.000 EUR (vom Bund kommen 1.500 EUR, von der Industrie 1.500 EUR).

Damit der Bund (zuständig: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) den Bonus auszahlt muss zuvor nachgewiesen werden, dass die Industrie den Bonus auch gewährt hat. Deshalb ist es notwendig, dass der Anteil der Automobilindustrie offen auf der Rechnung des Neufahrzeugs abgezogen wird um zu beweisen, dass der Bonus den Netto-Listenneupreis tatsächlich gemindert hat. Weitere Voraussetzungen zum Erhalt des Umweltbonus erfahren Sie unter www.bafa.de/umweltbonus

Der Bonusanteil der von der Industrie gewährt wird, mindert die Netto-Anschaffungskosten des Fahrzeugs und damit auch die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage. Das gilt auch für den Händlereinkauf.

Der Bonus vom Bund ist hingegen ein echter Zuschuss, welcher nicht der Umsatzsteuer unterliegt und damit "Brutto für Netto" gewährt wird. Die Auszahlung des Bonus erfolgt direkt an den Fahrzeugkäufer.

Bei Leasingfällen kann der Bonus an den Leasinggeber abgetreten werden, der sich dann wie eine umsatzsteuerpflichtige Leasingsonderzahlung auswirkt (mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG).

Es könnte alles so einfach sein, wenn die Umsatzsteuer nicht wäre...

Ihr Dirk Brodbeck