Fiskus überprüft Airbnb-Anbieter

Wer über das Online-Vermittlungsportal Aribnb Wohnraum zur kurzfristigen (Unter-)Vermietung angeboten hat und hierüber bislang keine Angaben in der Einkommensteuererklärung gemacht hat, könnte bald unliebsame Post vom Fiskus bekommen.

Die deutsche Finanzverwaltung hat nämlich eine Auskunftsersuchen an Irland gerichtet und um Herausgabe der dort registrierten deutschen Vermieter gebeten. Noch kann gehandelt werden und nicht erklärte Vermietungseinkünfte können im Bedarfsfall strafbefreiend nacherklärt werden. Wer diese Chance nicht wahrnimmt muss im schlimmsten Fall mit einem Steuerstrafverfahren rechnen. Lassen Sie sich jetzt beraten, die Zeit drängt.