Die deutsche Finanzverwaltung hat nämlich eine Auskunftsersuchen an Irland gerichtet und um Herausgabe der dort registrierten deutschen Vermieter gebeten. Noch kann gehandelt werden und nicht erklärte Vermietungseinkünfte können im Bedarfsfall strafbefreiend nacherklärt werden. Wer diese Chance nicht wahrnimmt muss im schlimmsten Fall mit einem Steuerstrafverfahren rechnen. Lassen Sie sich jetzt beraten, die Zeit drängt.